In den 1980er Jahren
Übersicht

Der Flugplatz Holzdorf auf einem US-Satellitenbild vom 26.07.1980 - 1: Flugplatz; 2: Nahfunkfeuer Ost; 3: Peiler? 4: Fernfunkfeuer Ost; 5: Nahfunkfeuer West; 6: Fernfunkfeuer West; 7: Anschlussbahn vom Bahnhof Holzdorf zum Flugplatz; 8: Gefechtsstand Schönewalde. Orte: Arnsnesta, Bernsdorf, Brandis, Buschkuhnsdorf, Dubro, Grassau, Holzdorf-Ost, Horst, Kremnitz, Löben, Premsendorf, Reichow.
Quelle: U.S. Geological Survey

FlugplatzQuelle: U.S. Geological Survey
1, 2, 3, 4 | Nummer des Rollwegs |
(1) | Dezentralisierungsraum I |
(2) | Dezentralisierungsraum II |
(3) | Dezentralisierungsraum III |
(4) | Vorstartlinie |
(5) | Abstellplatz für Z-43, An-2 |
(6) | Abstellplatz für Hubschrauber und Transportflugzeuge |
(7) | DHS |
(8) | Flugleitung |
(9) | Radar (Funkmesslandeanlage: Rundblickstation, Präzisionsanflugradar) |
(10) | Flak |
(11) | Bremsschirm-Posten |
(12) | Bremsschirm-Kfz |
(13) | Technischer Kontrollposten (TKP) |
(14) | Kontroll- und Reparaturstaffel (KRS) |
(15) | Wartungshof |
(16) | Kompensierplatte |
(17) | Justierstand |
(18) | Entmunitionierung |
(19) | RSBN |
(20) | Standplatz für Scheinwerfer |
(21) | Erdbremsfläche |
Start- und Landebahnen
Angaben für das Jahr 1990:
- 09/27: 2350 m x 37,5 m Beton
- 09/27: 1800 m x 40 m Gras
- 28: 2400 m x 12 m Beton Notstartbahn
Endsicherheitsstreifen West und Ost:
300 m Rasen
200 m x 40 m Erdbremsfläche
Rollwege, Abstellflächen
Die Hauptrollbahn und die Rollwege 1, 2, 3 und 4 hatten eine Oberfläche aus Beton, waren 12 m breit und besaßen eine Tragfähigkeit von 400 kg / cm²
"Wurde für das DHS Startkurs 095° befohlen, rollt das erste Flugzeug auf der SLB und das zweite Flugzeug auf der Ringrollbahn zum Start an das Westende"
Befeuerung
1990: Es war ein Befeuerungssystem SP-2 installiert. Für die Landerichtung 27 gab es Impulsfeuer.
Angaben zur Markierung in den 1980er Jahren:
(Quelle: Ordnung zum Fliegen am Flugplatz Holzdorf, VVS C 861 619)
"Markierung der Notlandebahn: Der Anfang der Notlandebahn ist rechts und links mit zwei Prismen, die seitlichen Begrenzungen mit Prismen im Abstand von 200 m markiert. Die Prismen sind 0,7 m hoch und 0,6 m breit"
"Markierung der Einflugschneisen: Die Einflugschneisen sind mit Dreiecken und Prismen markiert, zwischen dem FMP und dem NMP stehen auf der verlängerten Achse der SLB im Abstand von 200 m gleichseitige Dreiecke (Seitenlänge 3 m). Die Farbgestaltung entspricht der DV 101/0/001 (FBV), Anlage 3. Zwischen dem NMP und der Landebahnschwelle stehen rechts und links in Verlängerung der Bahnkanten 1,5 m hohe und 0,7 m breite Prismen, die in 5 waagerechte Felder eingeteilt und abwechselnd weiß und rot gestrichen sind. Die Prismen stehen in einem Winkel von 80° zur Erdoberfläche. Die Farbgebung zeigt zur Anflugrichtung."
Funkfeuer
Angaben für das Jahr 1990:
- RSBN: Kanal 09 "HX", N514555 E0131003
- FFF 27: 609,5 "HX", 3950 m
- NFF 27: 295 "H", 990 m
- FFF 09: 609,5 "XH", 4000 m
- NFF 09: 295 "X", 900 m
Flugfunk
Das Rufzeichen des Flugplatzes war HALIFAX.
Telefon
Angaben für das Jahr 1990:
Holzdorf JG-1 Sondernetz/Stabsnetz S1 94407, Tarnname "Konstantin"
Gefechtsstand Sondernetz/Stabsnetz S1 94408, Tarnname "Lamento"
Karten
Nachfolgende Karten stammen aus dem 'Verzeichnis 012 - Flugnavigationsinformationen der Flugplätze der NVA und der Grenztruppen der DDR' aus dem Jahre 1989. Das Dokument war 'Geheime Verschlußsache' (GVS C1 184 400)

Lage des Flugplatzes mit Funkfeuern und Luftstraßen

Abflugrouten für die Startrichtungen 094° (oben) und 274° (unten). - Die Route nach Westen führt zum Funkfeuer RSF (Luftstraße W2). Die nach Osten verläuft über Calau zum Meldepunkt KOBUS (Luftstraße A4, hier nicht mehr dargestellt)

Anflug nach System OSP in Hauptlanderichtung 274°

Anflug nach System OSP in Nebenlanderichtung 094°

Flugplatzkarte
Standardflugstrecken
"Flüge der LSK/LV der NVA und der LSK der GSSD im Rahmen der Gefechtsausbildung sind entsprechend der Grafik der Flugtage / -nächte auf der Grundlage der "Hauptflugregeln zum Fliegen im Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik" auf Standardflugstrecken in den dazu festgelegten Flughöhen durchzuführen. ..." (Quelle: "Verzeichnis der Standardflugstrecken der LSK/LV der NVA und der LSK der GSSD")
Stand 1989:
962 Holzdorf, Mühlanger, Muldenstein, Holzdorf
Höhe: 300 - 600 m (nach Abstimmung mit VHZ)
963 Holzdorf, Mühlanger, Zörbig, Holzdorf
Höhe: 1200 - 1850 m (nach Abstimmung mit VHZ)
964 Holzdorf, Rosslau, Rastenberg, Jena, Heidenau, Finsterwalde, Holzdorf
Höhe: 6700, 7300, 11900 - 18000 m
Höheneinnahme: 4900 m Wittenberg, 10050 m Traverse Köthen
Höhenaufgabe: bis Pulsnitz nicht unter 9450 m, von Traverse Lauchhammer bis Finsterwalde konstante Höhe 5600 m, weiterer Gleitflug nach Finsterwalde
965 Holzdorf, Gallensdorf, Bischdorf, Roggosen, Brody, Tuplice, Schießplatz Jerischke, Tuplice, Brody, Roggosen, Bischdorf, Holzdorf
Höhe: nach Abstimmung mit VHZ
Wird am SP Jerischke die Nordrunde geflogen, erfolgt dessen Anflug ab Roggosen direkt.
Sonstige
Überwachung der Flüge in dem zeitweiligen Luftverbindungsweg 3, in der Luftstraße W-2 und im TMA LEIPZIG (Quelle: Ordnung zum Fliegen am Flugplatz Holzdorf, VVS C 861 619)
Die Information vom GS-31 über die Flugtätigkeit im zeitweiligen Luftverbindungsweg 3, in der Luftstraße W-2 und dem TMA LEIPZIG wird durch den Flugdispatcher unverzüglich an:
- den Gefechtsstand (Richtungsunteroffizier)
- den Steuermann vom Dienst
- den Flugleiter
- den diensthabenden der Funkmeßstation
weitergeleitet.
Die Übermittlung erfolgt über die Direktleitung. Nach der Übermittlung erfolgt die Weiterleitung des Fernschreibens an den Flugleiter.
Der Steuermann vom Dienst führt die Aufgabenstellung zur Ortung, Identifizierung und Benachrichtigung durch und kontrolliert die Erfüllung.
Die Flugzeuge sind im TMA LEIPZIG und im Abschnitt der W-2 Delta/NUNSDORF lückenlos zu führen, wenn Flüge auf der Strecke 22962, 22963, 22964, im System OSP und der Zone 27 durchgeführt werden.
Bei Flügen auf der Strecke 22962 und 22963 sind die Flüge im zeitweiligen Luftverbindungsweg 3 BERLIN - FRANKFURT/MAIN lückenlos zu führen. Die Abmeldung erfolgt nur auf Weisung des Steuermanns vom Dienst.
Bei Kreuzung der Luftstraße durch eigene Flugzeuge sind die Differenzhöhen durch den PRW-16 zum Luftfahrzeug in der Luftstraße zu bestimmen und die lt. HFR festgelegten Bestimmungen einzuhalten.
- Information der eigenen Flugzeugführer über Flugrichtung, -regime und -höhe der Flugkörper in der Luftstraße
- Anweisung von Staffelungshöhen, die eine gefährliche Annäherung an Flugkörper ausschließen.
Die Flugzeugführer, die sich in der Nähe der Luftstraße W-2, TMA LEIPZIG und im zeitweiligen Luftverbindungsweg 3 befinden, sind verpflichtet:
- die Umsicht zu verstärken
- die befohlene Staffelungshöhe exakt einzuhalten
- zu gewährleisten, daß sie zu der vom Flugleiter erhaltenen Höhe des Flugkörpers eine minimale Sicherheitsstaffelung von 600 m einhalten.
Unabhängig von den eingegangenen Informationen über Flugbewegungen in der Luftstraße W-2, TMA-LEIPZIG und dem zeitweiligen Luftverbindungsweg 3 sind Steuermann vom Dienst, Landeleiter, Funkmeßoberdispatcher, diensthabende Stationsleiter der Funkmeßgruppe und Funkorter verpflichtet, alle Flugbewegungen selbständig aufzufassen und zu benachrichtigen.
Ordnung zur Leitung der Flüge bei gleichzeitigen Flügen von Flugkörpern verschiedener Institutionen
Festlegung zum gemeinsamen Fliegen
Altes Lager: Flugplatz und HOLZDORF
gleichzeitiges Fliegen (außer Hubschrauber) verboten, Einzelflüge in Absprache mit VHZ erlaubt.
Brand: Flugplatz und HOLZDORF
bei gleichzeitigen Flügen ist die Nutzung der Zone 28 für BRAND verboten. Maximale Höhe in der Zone 28 für den Flugplatz HOLZDORF in Abstimmung mit VHZ. Vom Flugplatz BRAND sind Flüge südlich der Linie ZAHNA-DRANSDORF unter 3050 m verboten.
Vom Flugplatz HOLZDORF sind Flüge nördlich diese Linie generell verboten.
Falkenberg: Flugplatz und HOLZDORF
bei gleichzeitigem Fliegen sind die Zonen 27 und 28 für den Flugplatz FALKENBERG zur Nutzung verboten. Die Zone 28 vom Flugplatz HOLZDORF ist südlich der Linie HERZBERG - SONNEWALDE unter 1200 m verboten. Maximale Höhe in der Platzrunde nördlich bei FALKENBERG 600 m.
Wirtschaftsflüge erfolgen über dem gesamten Territorium der DDR. Für Wirtschaftsflugzeuge ist es verboten, näher als 5 km an einen Flugplatz, auf dem Flüge durchgeführt werden, heranzufliegen. Bei Notwendigkeit haben die Kommandeure der Wirtschaftsflugzeuge am Vortag der Durchführung von Flügen im Flugplatzbereich mit dem K JG alle Fragen der Flugsicherheit abzusprechen.
Einheiten
1990: Jagdfliegergeschwader 1 (JG-1) "Fritz Schmenkel",
FTB-1 "Willi Budich"