Nur zur geschichtlichen Information, nicht zur Navigation oder zum Fliegen verwenden!
Luftraum und Verfahren
Die Flugplatzzone war definiert über die Punkte: Frauendorf, Velgast, Kummerow, Nisdorf, Wieck, Fauendorf
Bei Flugbetrieb in
Damgarten waren in Barth Flüge in der Nordplatzrunde bis 300 m AAL erlaubt.
Anschlussstrecken für den Sichtflug zu den örtlichen Fluglinien
In der DDR mussten Sichtflüge in der Regel auf den sog. örtlichen Fluglinien durchgeführt werden. Dieses Netz von vorgegebenen Sichtflugstrecken überzog die gesamte DDR und stellte sicher, dass Militärflugplätze, Sperrgebiete usw. umflogen werden. Für jeden Flugplatz waren außerdem Routen festgelegt, die den Platz mit diesem Streckennetz verbanden. Für Barth waren sie definiert:
- An- und Abflugpunkt: Nördlich von Kenz auf der Linie Flugplatz - Kummerow, kürzester Flugweg nach der örtlichen Fluglinie Nr. 21 (Streckenabschnitt Tessin - Grimmen)
- An- und Abflugpunkt: Nördlich von Kenz auf der Linie Flugplatz - Kummerow, Kummerow, Stralsund.
(Quelle: VFR-Handbuch für den Agrarflug, Stand 1982)