Luftraum
Der Flugplatz Merseburg und der
Flughafen Leipzig-Schkeuditz liegen nur ca. 20 km voneinander entfernt. Außerdem führt der Anflug auf Merseburg aus Osten über den Flughafen Schkeuditz hinweg. Daher war eine Koordination zwischen der zivilen Flugsicherung in Leipzig und der sowjetischen militärischen Flugsicherung in Merseburg notwendig, die in den 1980er Jahren wie folgt geregelt war.
Zusammenarbeit der Flugsicherungsstellen LEIPZIG und MERSEBURG (Stand 04/1986)
Nur zur geschichtlichen Information, nicht zur Navigation oder zum Fliegen verwenden!
Die APP LEIPZIG hat
- nicht im FSPLN Standard enthaltene Flüge mit der FSS MERSEBURG abzustimmen;
- Flüge am Flugplatz EILENBURG und auf den im TMA gelegenen Flugplätzen des GST und des AF mit den FSS MERSEBURG und BRANDIS abzustimmen.
Die APP LEIPZIG ist verpflichtet, der FSS MERSEBURG folgende Informationen zu übergeben:
- Arbeitsbeginn und -ende der APP
- Betriebszeit der Radarstation
- Beginn und Ende der Flüge auf den im TMA gelegenen Flugplätzen (ausgenommen der Flugplatz der GST Halle-Oppin) 30 Minuten vor dem ersten Start bzw. unmittelbar mit Ende der Flüge;
- beim Start auf dem Flughafen LEIPZIG mindestens 5 Minuten vor dem Start: voraussichtliche Startzeit, Startrichtung, Typ des Luftfahrzeuges, Flughöhe und Luftstraße;
- bei Landung auf dem Flughafen LEIPZIG mindestens 10 Minuten vor Einflug in den TMA: voraussichtliche Landezeit, Landekurs, Typ des Luftfahrzeuges, Luftstraße und Flughöhe;
- bei Flügen in den Luftstraßen B50 und B51 (ohne Landung auf dem Flughafen LEIPZIG) mindestens 10 Minuten vor Einflug in den TMA: voraussichtliche Überflugzeit VOR LEG, Flughöhe, Typ des Luftfahrzeuges und Flugrichtung;
- bei Flügen von militärischen Luftfahrzeugen in den Luftstraßen B50 und B51 zu den Flugplätzen der GSSD mindestens 10 Minuten vor Ausflug aus der Luftstraße: Ausflugort und -zeit, Flughöhe, Typ des Luftfahrzeuges, Rufzeichen, Bordnummer und Bestimmungsflugplatz.
Außerhalb der Dienstzeit der APP LEIPZIG ist bei Flügen oberhalb FL 110 (3350 m STD= die Zeit des voraussichtlichen Überfluges des VOR LEG bis 10 Minuten vor dem voraussichtlichen Überflug durch die
ACC BERLIN/Schönefeld direkt oder über die ATCC an die VHZ zu melden, mit der Bitte um Weiterleitung an die FSS MERSEBURG.
Die FSS MERSEBURG ist verpflichtet, der APP LEIPZIG folgende Informationen zu übergeben:
- Nichtgewährleistung der Sicherstellung geplanter Flüge (Starts und Landungen) auf dem Flughafen LEIPZIG beim Start diensthabender Jagdflugzeuge. Dabei ist es erforderlich, eine Flughöhe für das den Flughafen LEIPZIG anfliegende Luftfahrzeug im Warteverfahren festzulegen. Das Landeverbot für den Flughafen LEIPZIG ist der APP mindestens 5 Minuten vor Überflug des VOR LEG zu übermitteln.
Der Standard-FSPLN für den Flughafen LEIPZIG (einschließlich Überflüge in den Luftstraßen B50 und B51 ist 14 Tage vor Beginn der Sommer- bzw. Winterperiode in 2 Exemplaren an die FSS MERSEBURG zu übergeben.
Die Abstimmung über die Flüge und der Informationsaustausch zwischen der APP LEIPZIG und der MERSEBURG und
BRANDIS erfolgen auf direkten Flugsicherungs-Fernsprechstandverbindungen, die in Zuständigkeit der zivilen Luftfahrt zu betreiben sind.
Diensthabende Jagdflugzeuge haben Vorrang beim Durchflug durch den TMA LEIPZIG in der für sie erforderlichen Flughöhe sowie beim Starten und Landen auf dem Flugplatz MERSEBURG
(Quelle: Anweisung für den zivilen Flugsicherungsdienst in der Deutschen Demokratischen Republik - Anweisung Flugsicherungsdienst (AFD) - Teil 1, Stand 04/1986 und 10/1987)
Einheiten
1990: 85 GwIAP (MiG-29, MiG-29UB, MiG-23UB); Teile 485 OBVP (Mi-8, Mi-24)